Bei so heftigen Sommergewittern, wie in der Nacht von Sonntag auf Montag, sind oft Schäden am Gebäude, wie überflutete Keller und Tiefgaragen, fehlende Dachziegel, defekte Lamellen- und Sonnenstoren, usw. die Folge. Auch Schäden an der Umgebung z. B. von umgestürzten Bäumen können grosse Auswirkungen haben.

Und nicht in jedem Fall zahlt die Gebäudeversicherung den vollen Schaden. So ist etwa in den meisten Fällen die Instandstellung der Umgebung nicht versichert. Auch die Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung liegt nicht immer klar auf der Hand. Hierzu hat die Gebäudeversicherung des Kanton Zürichs eine Broschüre herausgegeben und online gestellt.
Beispiel: Schäden infolge von Leitungsbruch, Rückstau, Grundwasser oder undichten Konstruktionen, sowie Schäden an Mobiliar (Fahrhabe) sind nicht bei der Gebäudeversicherung versichert. Diese Schäden sind der privaten Gebäudewasser- oder Hausratversicherung zu melden.

Doch was ist bei einem Schadenfall zu tun?
Immer gilt, dass Sofort- und Notmassnahmen zur Abwehr von weiteren Schäden umgehend getroffen werden müssen. Der Schaden muss dokumentiert und der Gebäudeversicherung via Online-Formular oder per Telefon gemeldet werden. Hierzu ist die Gebäudeadresse und Gebäudenummer (sofern vorhanden), das Schadendatum mit Ursache und Ausmass sowie die Telefonnummer einer Kontaktperson erforderlich. Nach einer anschliessenden Begehung mit einem Schadenexperten schätzt dieser die Schadensummen ein und teilt diese schriftlich mit. Der Selbstbehalt bei Elementarschäden beträgt CHF 500.00 pro Gebäude und Schadenereignis. Sämtliche Rechnungen für die Behebung des Schadens sind durch den Eigentümer selber zu zahlen. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Gebäudeversicherung den Antrag auf Schadenabrechnung mit Kostenaufstellung und Rechnungskopien zuzustellen. Die Gebäudeversicherung legt aufgrund dieses Antrags die definitive Schadenvergütung fest und zahlt diese dem Versicherungsnehmer oder dessen Vertreter aus.

Um Schäden vermeiden bzw. eindämmen zu können, ist eine regelmässige Kontrolle und Unterhalt des Gebäudes wichtig. So sind Dach- und Terrassenabläufe, alle Einlaufschächte und Abläufe von Verschmutzungen freizuhalten und sämtliche Storen und Rollladen hochzuziehen.

Mieterinnen und Mieter sowie auch Stockwerkeigentümer haben den Schaden in jedem Fall zuerst der Verwaltung mitzuteilen. Diese meldet den Schaden bei der Gebäudeversicherung an und koordiniert die weiteren Massnahmen zur Behebung des Schadens. Es ist gut möglich, dass auch die private Hausratversicherung des Mieters über den Schaden informiert werden muss. Nämlich dann, wenn Schäden an seinem Mobiliar vorliegen.