
VERMIETUNG – grosszügige 3.5-Zimmer-Wohnung mit Sitzplatz und Garten – Wohnen im Landhausstil – Gutenswil
3. November 2022
VERMIETUNG – grosszügige 3.5-Zimmer-Wohnung mit Sitzplatz und Garten – Wohnen im Landhausstil – Gutenswil
27. September 2022
Bei einer Wohnungsabgabe lohnt es sich rechtzeitig den Umzug zu planen. Dazu ist es notwendig den Mietvertrag insbesondere den Abschnitt „Mietende/Rückgabe des Mietobjektes“ sorgfältig durchzulesen, damit klar wird, was alles bis zum Abgabetermin erledigt sein muss. Bei Fragen und Unklarheiten nehmen Sie hierfür mit Ihrer Verwaltung Kontakt auf.
Hier einige der zu erledigenden Arbeiten:
Grundsätzlich ist das Mietobjekt in dem Zustand zurückzugeben, wie Sie es bei Mietbeginn übernommen bzw. im Einzugsprotokoll festgehalten wurde (wie z.B. Rückbau von eigenen Installationen). In jedem Fall ist das Mietobjekt gründlich zu reinigen. Bei der Rückgabe müssen Sie persönlich anwesend sein. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, so müssen Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Bei vorhersehbaren grösseren Schäden oder auch Schlüsselverlust empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig Ihre Haftpflichtversicherung zu informieren.
An der Wohnungsabnahme achten Sie darauf, dass ein schriftliches Protokoll verfasst wird und alle Schlüssel notiert werden.
Nun wünschen wir Ihnen einen erfolgreichen Umzug und gutes Einleben im neuen Zuhause.