GebĂ€ude Sturmschaden – was jetzt?
Bei so heftigen Sommergewittern, wie in der Nacht von Sonntag auf Montag, sind oft SchĂ€den am GebĂ€ude, wie ĂŒberflutete Keller und Tiefgaragen, fehlende Dachziegel, defekte Lamellen- und Sonnenstoren, usw. die Folge. Auch SchĂ€den an der Umgebung z. B. von umgestĂŒrzten BĂ€umen können grosse Auswirkungen haben.
Und nicht in jedem Fall zahlt die GebĂ€udeversicherung den vollen Schaden. So ist etwa in den meisten FĂ€llen die Instandstellung der Umgebung nicht versichert. Auch die Abgrenzung zwischen GebĂ€ude- und Fahrhabeversicherung liegt nicht immer klar auf der Hand. Hierzu hat die GebĂ€udeversicherung des Kanton ZĂŒrichs eine BroschĂŒre herausgegeben und online gestellt.
Beispiel: SchĂ€den infolge von Leitungsbruch, RĂŒckstau, Grundwasser oder undichten Konstruktionen, sowie SchĂ€den an Mobiliar (Fahrhabe) sind nicht bei der GebĂ€udeversicherung versichert. Diese SchĂ€den sind der privaten GebĂ€udewasser- oder Hausratversicherung zu melden.
Doch was ist bei einem Schadenfall zu tun?
Immer gilt, dass Sofort- und Notmassnahmen zur Abwehr von weiteren SchĂ€den umgehend getroffen werden mĂŒssen. Der Schaden muss dokumentiert und der GebĂ€udeversicherung via Online-Formular oder per Telefon gemeldet werden. Hierzu ist die GebĂ€udeadresse und GebĂ€udenummer (sofern vorhanden), das Schadendatum mit Ursache und Ausmass sowie die Telefonnummer einer Kontaktperson erforderlich. Nach einer anschliessenden Begehung mit einem Schadenexperten schĂ€tzt dieser die Schadensummen ein und teilt diese schriftlich mit. Der Selbstbehalt bei ElementarschĂ€den betrĂ€gt CHF 500.00 pro GebĂ€ude und Schadenereignis. SĂ€mtliche Rechnungen fĂŒr die Behebung des Schadens sind durch den EigentĂŒmer selber zu zahlen. Nach Abschluss der Arbeiten ist der GebĂ€udeversicherung den Antrag auf Schadenabrechnung mit Kostenaufstellung und Rechnungskopien zuzustellen. Die GebĂ€udeversicherung legt aufgrund dieses Antrags die definitive SchadenvergĂŒtung fest und zahlt diese dem Versicherungsnehmer oder dessen Vertreter aus.
Um SchÀden vermeiden bzw. eindÀmmen zu können, ist eine regelmÀssige Kontrolle und Unterhalt des GebÀudes wichtig. So sind Dach- und TerrassenablÀufe, alle EinlaufschÀchte und AblÀufe von Verschmutzungen freizuhalten und sÀmtliche Storen und Rollladen hochzuziehen.
Mieterinnen und Mieter sowie auch StockwerkeigentĂŒmer haben den Schaden in jedem Fall zuerst der Verwaltung mitzuteilen. Diese meldet den Schaden bei der GebĂ€udeversicherung an und koordiniert die weiteren Massnahmen zur Behebung des Schadens. Es ist gut möglich, dass auch die private Hausratversicherung des Mieters ĂŒber den Schaden informiert werden muss. NĂ€mlich dann, wenn SchĂ€den an seinem Mobiliar vorliegen.
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Ihr KG Immobilien Team