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Rücksichtslosigkeit der Nachbarschaft

Rücksichtslosigkeit der Nachbarschaft

Rücksichtslosigkeit der Nachbarschaft – wo fängt Lärm an?

Lärm wird nicht von allen gleich wahrgenommen. Was gilt, wen der Nachbar sich gestört fühlt? Denn was Lärm ist und was nicht, kann nicht immer klar ausgemacht werden. Die Einhaltung einiger Regeln hilft, Streit unter den Hausbewohnern zu vermeiden. Allerdings sind die gesetzlichen Vorschriften oft eher schwammig formuliert und bringen kaum Klarheit.

Wo beginnt Rücksichtslosigkeit der Nachbarschaft?

Im Zivilgesetzbuch ist vermerkt, dass jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarn zu enthalten. Darunter fallen auch Lärmemissionen. Der Richter muss im Einzelfall die konkreten Umstände betrachten und prüfen, ob das Wohlbefinden beeinträchtigt wird.

Im Mietrecht steht, dass Mieter auf ihre Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen müssen. Bezüglich Lärm bedeutet dies, dass die Mieter das Ruhebedürfnis und die Privatsphäre ihrer Nachbarn respektieren müssen. Ganz allgemein darf ein korrektes und anständiges Verhalten erwartet werden. Wo aber die Grenze zur Rücksichtslosigkeit beginnt, verrät das Gesetz nicht. Konkreter sind die kommunalen Polizei- und Gemeindeverordnungen, die Ruhezeiten festlegen, während deren gewisse Spielregeln zu beachten sind.

Das ist generell nicht erlaubt

–          Fahrrad fahren oder ähnliche Spiele in der Wohnung
–          Kindergeschrei während der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen
–          Andauerndes Herumspringen von Kindern, auch ausserhalb der Ruhezeiten
–          Lärmige Haushaltsarbeiten während der Nachtruhe und an Sonn- oder Feiertagen
–          Schlagzeug oder laute Blasinstrumente spielen, egal zu welcher Tageszeit
–          Dauerndes lautes Musikhören, mehr als Zimmerlautstärke zu Ruhezeiten
–          Dauernde Handwerksarbeiten an Sonn- und Feiertagen oder während Ruhezeiten
–          Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen oder während Ruhezeiten
–          Baden in der Nacht
–          Lautes Feiern bis in alle Nacht
–          Streitgespräche während der Nachtruhe
–          Tragen von Schuhwerk mit hohem Absatz während der Nachtruhe
–          Andauerndes Zuschlagen von Türen

Ruhezeiten
Verbreitet ist folgende Regelung: werktags von 12 bis 13 Uhr und ab 20 Uhr, an öffentlichen Ruhetagen ganztags

Nachtruhe
22 bis 6 oder 7 Uhr während der Sommerzeit vor Wochenende – und öffentlichen Ruhetagen ab 23 bis 6 oder 7 Uhr

Wie vermeiden Sie Konflikte?
Nachfolgend einige Hinweise und Tipps zur Vermeidung von möglichen Konflikten aufgrund Lärmbelästigung:

Musik hören: Basstöne werden als besonders störend wahrgenommen. Lautsprecher daher immer auf eine Unterlage stellen. Das vermindert das Übertragen von Schallwellen. Wenn Sie es gern öfters richtig krachen lassen und darauf nicht verzichten wollen, benützen Sie Kopfhörer.

Musikinstrumente: Schlagzeug und Trompete dürfen nicht in der Wohnung gespielt werden. Aber auch normallaute Musikinstrumente sind meist sehr gut hörbar. Sprechen Sie mit dem Nachbarn und fragen Sie, ob das Musikinstrument stört. Auch hier gilt „Der Ton macht die Musik“.

Partys: Informieren Sie die Nachbarn frühzeitig und laden Sie diese am besten gleich mit ein. So gelingt es, die Akzeptanz für Ihr Fest zu erhöhen.

Hunde: Sie benötigen die Bewilligung der Hausverwaltung, wenn Sie einen Hund halten möchten. Die kantonalen Gesetze schreiben zudem vor, dass ein Hundehalter alle Vorkehrungen treffen muss, damit sein Tier nicht durch Bellen oder Heulen die Ruhe stört.

Kinder: Kinder brauchen Bewegung. Anhaltendes Herumspringen, Rollschuh- oder Fahrradfahren aber auch Ballspiele müssen draussen stattfinden. Im Garten auf die Mittagsruhe achten. Idealerweise ein Ort mit genügend Spielraum wählen. Der Nachbar oder Hobbygärtner mag es kaum, wenn der Spielball dauernd in seinem Garten oder Beet landet.

Möbel: Tisch- und Stuhlfüsse können mit Filz versehen werden. Dies schont nicht nur die Ohren des Nachbarn, sondern auch Ihren Fussboden.

Schritte: Auf Parkettboden vermindert ein Teppich Trittschall. Wer keinen Teppich möchte, verzichtet zuhause auf harte Schuhsolen.

Klärende sachliche Gespräche tun Wunder!
Doch längst nicht alle Verordnungen lassen einen klaren Schluss zu, wo unzumutbarer Lärm beginnt. Deshalb gilt gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz üben und das Gespräch suchen. Also besser nicht in der akuten Lärmsituation handeln, sondern in Ruhe das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und möglichst sachlich und offen sprechen. Wenn  diese Grundregeln des gegenseitigen Respekts eingehalten werden, ist eine gute Nachbarschaft mit Sicherheit gegeben.

(Quelle: Beobachter)

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