MenĂĽ SchlieĂźen

Lagerung Gasflaschen und Gasgrill

Lagerung Gasflaschen und Gasgrill

Lagerung Gasflaschen und Gasgrill.  Wussten Sie schon, dass Gasgrill und Gasflaschen über den Winter getrennt voneinander gelagert werden sollten?

Gasflaschen draussen lagern:

Das Wetter schlägt um, der Herbst naht und die Zeit des Grillierens auf dem Gartensitzplatz oder dem Balkon neigt sich für dieses Jahr dem Ende zu. Deshalb frage ich mich, wo ich den Gasgrill während der Wintermonate lagern soll.

Es wird empfohlen, Grillgerät und Gasflaschen getrennt voneinander zu lagern. Das Grillgerät kann ohne weiteres im Keller oder in einer Einzelgarage, sofern diese über ausreichend Platz verfügt, gelagert werden. Aufgrund der Explosionsgefahr können die Gasflaschen jedoch nicht am selben Ort aufbewahrt werden.

Entweicht nämlich aus dem Behälter Gas, kann gemäss der Beratungsstelle für Brandverhütung in Bern schon das Betätigen eines Lichtschalters ausreichen, damit sich das Gas explosionsartig entzündet.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Überwintern von Gasgrillgeräten auf Tiefgaragenplätzen – ob gemietet oder im Eigentum – nicht zur Normalen Nutzung eines Tiefgaragenplatzes gehört und somit auch deren Lagerung – mit oder ohne Gasflaschen – auf den Plätzen nicht gestattet ist. Das Lagern von Flüssiggasflaschen in einer Tiefgarage ist aus feuerpolizeilichen Gründen verboten.

Gasflaschen sollten im Garten oder auf dem Balkon gelagert werden. Weder Kälte noch Wärme schaden den Gasflaschen. Vor der Lagerung sollten Sie die Sicherheitshinweise auf der Gasflasche beachten. Kontrollieren Sie zudem, ob die Flaschenhähne gut verschlossen sind.

 

Auszug aus: Hauseigentümer – Ausgabe Nr. 17, Okt. 2016 von Thomas Oberle lic. jur. Jurist beim HEV Schweiz

 

Haben Sie Fragen zu Lagerung Gasflaschen und Gasgrill? Kontaktieren Sie uns!